Veränderungen des Produktvertriebes durch die Offenlegungsverordnung
In Ausgabe 07/2021 unserer Kapitalanlage-Zeitung EXXECNEWS erläutert Rechtsanwalt Martin Klein, geschäftsführender Vorstand des Votum Verbands, die Veränderungen, die die europäische Offenlegungsverordnung für den Produktvertrieb mit sich bringt. Er weist auch darauf hin, dass die EU-Kommission in einem nächsten regulatorischen Schritt voraussichtlich eine Frage- und Nachforschungspflicht des Vermittlers einführen wird.
Also was tun als Vermittler?
Die aktuell noch nicht bestehende Frage- und Nachforschungspflicht sollte keinen Vermittler davon abhalten, bereits jetzt mit seinem Kunden zum Thema Nachhaltigkeit ins Gespräch zu kommen. Er kann diese Übergangsphase nutzen, um sich bereits jetzt auf die Zeit einer verschärften Regulatorik vorzubereiten. Nachhaltigkeit wird sicherlich weiterhin an Bedeutung gewinnen. Der Berater sollte jedoch keinesfalls Aussagen zur vermeintlichen Nachhaltigkeit von Anlagen tätigen, die nicht tatsächlich belegt sind.
Den vollständigen Gastbeitrag finden Sie hier bei DFPA.
Ausgabe 07/2021 von EXXECNEWS steht als Download auf unserem Webauftritt zur Verfügung: