Vivier & Co. hat keine Zulassung nach § 32 KWG
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie der Vivier and Company Limited, firmierend auch unter Vivier & Co., keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Vivier and Company Limited/Vivier & Co. wirbt über die Website vivierco.com unter anderem auch in deutscher Sprache für „Sparkonten mit Erträgen …, die über dem Durchschnitt liegen, ohne Volatilitätsrisiko“ sowie für „Girokonten, …, Kartendienstleistungen, Online Banking, internationale Geldtransfers“, „Treuhandkonten“ und „Multi-Währung-Investitionskonten“.
Das Unternehmen hat keine zustellungsfähige Adresse im Inland.