vPE Wertpapierhandelsbank AG: BaFin hebt Erlaubnis auf
Die vPE Wertpapierhandelsbank AG, München, hat laut Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nachhaltig gegen Bestimmungen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Zudem lagen Verstöße gegen § 33 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) vor. Aus diesem Grund hat die BaFin mit Bescheid vom 29. Mai 2020 die Erlaubnis der vPE Wertpapierhandelsbank zum Erbringen des Finanzkommissionsgeschäfts, der Anlagevermittlung, der Anlageberatung, des Platzierungsgeschäfts, der Abschlussvermittlung, der Finanzportfolioverwaltung, der Drittstaateneinlagevermittlung, des Factorings, des Finanzierungsleasings sowie der Anlageverwaltung aufgehoben.
Rechtsgrundlage für die Erlaubnisaufhebung sind § 35 Absatz 2 Nr. 6 KWG und § 35 Absatz 2 Nr. 3 KWG.
Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b KWG.
Der Bescheid ist seit dem 12. August 2020 bestandskräftig. (DFPA/JF1)
Quelle: Verbrauchermeldung BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.