vzbv nimmt Stellung zur Evaluierung der Geeignetheitserklärungen in der Anlageberatung

Laut der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) begründen Banken und Sparkassen ihre Empfehlungen zur Geldanlage nur in 11,3 Prozent der Fälle durch einen vollständigen Abgleich der Kundenvorgaben mit den Eigenschaften des empfohlenen Produkts. In einer Stellungnahme schlägt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) daher vor, die Geeignetheit von Anlageprodukten in der Beratung standardisiert zu prüfen und in der Dokumentation der Prüfung individueller auf die Kundenvorgaben einzugehen.

Der vzbv schlägt vor:

  • Standardisierung der Geeignetheitsprüfung für Anlageprodukte.
  • Stärkere Individualisierung der Prüfungs-Dokumentation.
  • Schadenersatznorm in das Wertpapierhandelsgesetz aufnehmen.
  • Verbraucher sollten einen Anspruch erhalten, die Geeignetheitserklärung von Ihrem Institut auch später noch einmal zugesendet zu bekommen

Zum Hintergrund: Seit Anfang 2018 müssen die Ergebnisse einer Geldanlage-Beratung im Rahmen einer Geeignetheitserklärung dokumentiert und Verbrauchern zur Verfügung gestellt werden. Die europäisch normierte Geeignetheitserklärung hat damit das bereits seit 2010 in Deutschland bestehende Beratungsprotokoll ersetzt.

Der Finanzausschuss des Deutsches Bundestages hat das Bundesministerium der Finanzen beauftragt, die bisherigen praktischen Erfahrungen mit der Geeignetheitserklärung bis Ende 2020 zu evaluieren und insbesondere darauf zu überprüfen, ob eine stärkere Standardisierung notwendig ist. (DFPA/JF1)

Quelle: Homepage vzbv

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) vertritt Verbraucher-Interessen gegenüber Politik, Wirtschaft und Verwaltung und klagt Verbraucherrechte vor Gericht ein. Als Dachverband der 16 Verbraucherzentralen der Länder und 24 Verbraucherschutzorganisationen bündelt er die Kräfte für einen starken Verbraucherschutz. Er unterhält Büros in Berlin und Brüssel.

www.vzbv.de

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