Wölbern-Prozess: Verfahren gegen Bird & Bird-Anwalt eingestellt

Im Strafprozess um den Anlegerskandal des früheren Emissionshauses Wölbern Invest ist das Verfahren gegen einen Counsel der Rechtsanwaltskanzlei Bird & Bird in Hamburg gegen Geldauflage eingestellt worden. Dieser muss 60.000 Euro an die Staatskasse zahlen. Das meldet der Fachverlag „Juve“ am 15. November 2018 online. Die Staatsanwaltschaft hatte den Gesellschaftsrechtler wegen Beihilfe zur Untreue und wegen Untreue angeklagt.

Laut Staatsanwaltschaft soll der Rechtsanwalt gemeinsam mit einem ehemaligen Bird & Bird-Partner als Berater dem früheren Chef von Wölbern Invest, Prof. Dr. Heinrich Schulte, geholfen haben, 147 Millionen Euro aus Fondsvermögen abzuzweigen. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe stets bestritten und schon von Anfang an in seinem Strafprozess auch zu der Sache ausgesagt.

Die Entscheidung des Rechtsanwalts, der Verfahrenseinstellung zuzustimmen und auf ein Urteil zu verzichten, hatte mehrere Gründe, heißt es bei „Juve“. Vor allem habe ihn die lange Dauer des seit mehr als einem Jahr laufenden Verfahrens stark belastet. Der Angeklagte wolle sich wieder intensiv seiner Familie und seinem Beruf und nicht einem Verfahren mit ungewisser Dauer widmen. Zudem sei nicht auszuschließen, dass die Hamburger Staatsanwaltschaft gegen einen Freispruch Revision einlegen würde. Mit der jetzigen Einstellung nach Paragraph 153a Strafprozessordnung gilt zudem weiterhin die Unschuldsvermutung.

Im Wölbern-Komplex laufen nach wie vor Schadensersatzverfahren gegen Bird & Bird sowie zwei ehemalige Partner der Kanzlei und den Bird & Bird-Counsel. Die Kanzlei hatte dagegen schon im Frühjahr 2016 Widerklage eingereicht. (JF1)

www.juve.de

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