Die Kapitalverwaltungsgesellschaft DF Deutsche Finance Investment muss der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf Anordnung der Finanzaufsicht Auskünfte erteilen und Unterlagen vorlegen (wir berichteten). Auf DFPA-Nachfrage äußert sich die Deutsche Finance wie folgt zu dem Vorgang: „Die DF Deutsche Finance Investment GmbH hat die veröffentlichte Anordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhalten und prüft diese derzeit.
Der Sonderbeauftragte hat die Aufgabe, die Umsetzung der aufsichtlichen Anordnung vor Ort zu überwachen. Anlass sind unterschiedliche Auffassungen über den Umfang von Informationen zu einzelnen Sachverhalten“.
Auf den ordnungsgemäßen Fortgang des Geschäftsbetriebs habe dies keine Auswirkungen. Die laufende Verwaltung der verantworteten Fonds werde mit der gebotenen Sorgfalt fortgeführt. Die Wahrung der Interessen der Anleger bleibe für die Gesellschaft unverändert maßgeblich.
„Die Gesellschaft wird die BaFin und den Sonderbeauftragten umfassend, konstruktiv und transparent unterstützen. Wir haben ein eigenes Interesse daran, die aufgeworfenen Fragen geordnet, vollständig und belastbar zu beantworten. Wichtig ist zugleich: Die veröffentlichte Mitteilung enthält keine Feststellung von Pflichtverletzungen. Die Maßnahme ist, worauf auch die BaFin-Mitteilung hinweist, noch nicht bestandskräftig“, so heißt es seitens des Unternehmens. (DFPA/mb)
Die Deutsche Finance Group ist eine internationale Investmentgesellschaft, die Investoren Zugang zu institutionellen Märkten und exklusiven Investments in den Bereichen Private Equity Real Estate, Immobilien und Infrastruktur bietet.