Außerordentliche Kündigung der "Aves One Anleihe 06/2020 - 06/2023"

Der Bestandshalter langlebiger Rail-Assets Aves One hat wie angekündigt von seinem außerordentlichem Kündigungsrecht Gebrauch gemacht und die Anleihe „Aves One Anleihe 06/2020 - 06/2023“ gemäß § 9 Absatz 4 der Anleihebedingungen vollständig und fristgemäß zum 28. Februar 2022 gekündigt.

Wie das Unternehmen weiter mitteilt, erfolgt die Rückzahlung der Inhaberschuldverschreibung zum Nennbetrag zuzüglich der bis zum 28. Februar 2022 angefallenen und noch nicht ausgezahlten Zinsen am ersten Geschäftstag nach dem Kündigungstermin am 1. März 2022. Der Gesamtnennbetrag beläuft sich auf vier Millionen Euro.

Die Inhaberteilschuldverschreibungen sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt, hinterlegt ist, so dass die Gutschriften über die Clearstream Banking AG und die depotführenden Kreditinstitute erfolgen werden, so Aves One. Für die Anleihegläubiger bestehe kein Handlungsbedarf. (DFPA/JF2)

Die Aves One AG ist ein Bestandshalter im Bereich langlebiger Logistik-Assets mit dem Fokus auf Güterwaggons. Container und Wechselbrücken gehören ebenfalls zum Portfolio. Die Aves One AG mit Sitz in Hamburg ist im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet.

www.avesone.com

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