Die Deutsche Grundbesitz Holding AG (DEGAG) und ihre Tochtergesellschaft Degag Bestand und Neubau 1 GmbH haben am 28. Januar 2025 Insolvenz angemeldet, wie das Handelsblatt berichtet. Demnach seien auch zwei weitere Insolvenzanträge für verbundene Gesellschaften in Vorbereitung.
Gut möglich, dass es sich bei den Gesellschaften um die Degag Kapital GmbH und die Degag Wi8 GmbH handelt. Für die Anleger ist damit klar, dass sie mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen müssen, meinen die Anwälte der Stuttgarter Kanzlei Brüllmann Rechtsanwälte GbR.
Betroffen sind DEGAG-Anleger folgender Genussrechte:
• Genussrechts-Beteiligung Serie L
• Genussrecht DEGAG WohnInvest 7
• Genussrecht DEGAG WohnInvest 8
• Genussrechte DEGAG Wohnkonzept 1
• Genussrechte DEGAG Wohnkonzept 2
Dass die Lage für Anleger der DEGAG ernst ist, zeigte sich schon Ende 2024. Am 20. Dezember 2024 hatte die Finanzaufsicht BaFin Pflichtmitteilungen der Degag Kapital GmbH, der Degag Wi8 GmbH und der Degag Bestand und Neubau 1 GmbH veröffentlicht. Darin teilten die Gesellschaften jeweils mit, dass sie Zins- und Rückzahlungen an die Anleger nicht fristgerecht leisten können. Anleger, die über die Gesellschaften rund 275 Millionen Euro in Genussrechte investiert haben, müssen nun hohe finanzielle Verluste befürchten. Sollte es zu einer Insolvenz kommen, können die Anleger im Insolvenzverfahren aufgrund des Nachrangs sogar komplett leer ausgehen. „Daher gilt es zunächst zu prüfen, ob der Nachrang wirksam vereinbart wurde“, so Rechtsanwalt Seifert. (DFPA/abg)
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https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht