Die Kapitalverwaltungsgesellschaft DF Deutsche Finance Investment muss der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Auskünfte erteilen und Unterlagen vorlegen. Das hat die Finanzaufsicht angeordnet. Mithilfe der Auskünfte und Unterlagen will sich die Bafin laut Angabe der Aufsicht ein eigenes Bild von der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung geschlossener Publikumsfonds verschaffen, die von der Kapitalverwaltungsgesellschaft verantwortet werden. Zudem hat die BaFin in diesem Zusammenhang einen Sonderbeauftragten bestellt, der ihre Anordnung überwacht.
Die Maßnahmen seien zwar noch nicht bestandskräftig, aber sofort vollziehbar.
Die DF Deutsche Finance Investment ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft und unterliegt den Regelungen des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Deren Einhaltung überwacht die BaFin und kann Anordnungen treffen, die zu ihrer Durchsetzung geeignet und erforderlich sind. So kann die BaFin Auskünfte einholen und die Vorlage von Unterlagen verlangen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dies zur Überwachung eines Verbots oder Gebots des KAGB erforderlich ist.
Zudem kann die Bafin einen Sonderbeauftragten bestellen, der überwacht, dass ihre Anordnungen von der Kapitalverwaltungsgesellschaft beachtet werden, und der ihr dazu Bericht erstattet.
Eine DFPA-Anfrage ließ die Deutsche Finance bislang unbeantwortet. (DFPA/mb)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.