BaFin: Texxol-Anlage fällt nicht unter KAGB
Nach einer intensiven und auch aufwändigen Überprüfung hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) schriftlich bestätigt, dass die Texxol-Gruppe, angeführt von der Texxol Mineralöl AG, aufgrund ihrer unternehmerischen Tätigkeit in den USA als operativ tätiges Unternehmen anzusehen ist. Demzufolge finden die Bestimmungen des Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) keine Anwendung auf Texxol. Es bleibt vielmehr - insoweit seit 2005 unverändert - bei der Regulierung durch das Vermögensanlagengesetz beziehungsweise dem Verkaufsprospektgesetz.
Entscheidend für die behördliche Einordnung der Texxol-Gruppe waren die breit angelegten und voll entwickelten Aktivitäten der Texxol im US-amerikanischen Fort Worth, Texas. Hierzu zählen Investitionen in über 200 Öl-/Gasbohrungen in ganz Texas für mehr als 3.000 Texxol-Anleger durch die Texxol Energy, Inc., eine hundertprozentige Tochter der Texxol AG. Eine weitere hundertprozentige Tochtergesellschaft, die Texxol Operating Inc., ist für die Überwachung von rund 350 Bohrungen für Anleger aus Deutschland, anderen europäischen Ländern und den Vereinigten Staaten zuständig. Dabei verfügt die Texxol Operating Inc. über alle staatlichen Zulassungen, von der Überwachung bis hin zum Niederbringen von Bohrungen.
Quelle: Pressemitteilung Texxol
Die Texxol Mineralöl Aktiengesellschaft mit Sitz in Buchholz wurde 1998 gegründet und ist eine auf Gewinn ausgerichtete Öl- und Gasgesellschaft. Als international tätiges Unternehmen konzentriert sich die Texxol Mineralöl AG auf den Erwerb von Förderrechten an nachgewiesenen (proven) Öl- und Gasvorkommen, vorrangig in Texas/USA. (JF1)