Mehr Bürgerbeteiligung für Erneuerbare Energie
Mit dem Fondsrisikobegrenzungsgesetz hat der Deutsche Bundestag den deutschen Fondsmarkt gestärkt. Wichtig: Die Neuregelung die Strukturierung von Bürgerbeteiligungen an Projekten der Erneuerbaren Energie. Das betont die Ökorenta Invest AG.
Konkret betrifft die Neuregelung die Strukturierung von Bürgerbeteiligungen an Projekten wie Wind- und Photovoltaikparks, die deutlich vereinfacht wird, indem für nicht risikogemischte Beteiligungen die bisher geltende Mindestanlagehöhe von 20.000 € aufgehoben wird.
„Was schon lange im Rahmen von Genossenschaften und Direktbeteiligungen gängig ist, nämlich die Einbeziehung der Anwohner vor Ort und der Kommunen bei der Umsetzung eines Wind- oder Photovoltaikparks, wird nun auch in der Struktur des regulierten Publikumsfonds mit allen ihren Vorteilen im Hinblick auf Transparenz, Berichtswesen und daraus resultierendem Anlegerschutz umsetzbar“, kommentiert Ökorenta-CEO Jörg Busboom.
Bürger können in die Projekte vor Ort investieren und von den Einnahmen aus dem Stromverkauf profitieren. Durch die Einbindung in die Energieproduktion wird die Sinnhaftigkeit der Anlagen vor Ort erleb- und nutzbar. Die Wertschöpfung bleibt vor Ort, da Gewinne in der Gemeinde bzw. bei den Bürgern vor Ort verbleiben. Die Unabhängigkeit von fossilen Energien wird gestärkt, die Energiewende wird beschleunigt. Bürger sind in die Prozesse eingebunden, was das Vertrauen in die Projekte stärkt. (DFPA/ljh)
Die Ökorenta-Gruppe gehört zu den ältesten Emissionshäusern und Asset Managern im Bereich nachhaltiger Sachwert-Investments. Sie emittiert, vertreibt und managt Portfoliofonds, die diversifiziert in Wind- und Solarparks investieren.