Der offene Immobilienfonds „Schroders Immobilienwerte Deutschland“ hat den Vertrieb und die Rücknahme der Anteile eingestellt. Begründet wird dies mit der veränderten Marktlage, die dazu geführt habe, dass sich der Fonds nicht mehr mit auskömmlichen Renditeerwartungen für Privatanleger weiterführen lasse.
Schoder Real Estate hatte den offenen Immobilienfonds zusammen mit der Gothaer Versicherung im Mai 2021 aufgelegt und sich dabei auch für Privatanleger geöffnet. Über verschiedene Anteilsklassen konnten sich institutionelle und private Anleger an dem Fonds beteiligen.
Der „Schroders Immobilienwerte Deutschland“ investierte ausschließlich in Immobilienobjekte in Deutschland. Die schwierige Situation am Immobilienmarkt machte sich aber auch bei dem Fonds bemerkbar und die erhofften Renditen konnten nicht erwirtschaftet werden. Die Schroder Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft hat daher mit Mitteilung vom 3. September 2024 die Schließung der verschiedenen Anteilsklassen P, Gothaer, S und I bekannt gegeben. Unter Berücksichtigung der sechsmonatigen Ankündigungsfrist erfolgt die Schließung mit Wirkung zum 5. März 2025. Der Fonds soll aber nicht liquidiert, sondern umstrukturiert werden.
Anleger können aber schon jetzt keine Anteile mehr erwerben beziehungsweise zurückgeben. Wie die Schroder Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft weiter mitteilte, soll der Anteilswert am Schlusstag an die Anleger ausgezahlt werden. Der Anteilswert richtete sich nach dem am Schlusstag ermittelten Verkehrswert der Fondsimmobilien.
Wie die Schroder Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft selbst ausführte, habe die drastisch veränderte Marktlage mit deutlich gestiegenen Bau- und Finanzierungkosten für Immobilien dazu geführt, dass sich der Fonds nicht mehr mit auskömmlichen Renditeaussichten weiterführen lasse. „Da sich die Situation am Immobilienmarkt in den kommenden Wochen voraussichtlich nicht grundlegend ändern wird, müssen die Anleger im kommenden März mit finanziellen Verlusten rechnen, wenn der Anteilswert ausgezahlt wird“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, Brüllmann Rechtsanwälte.
Allerdings könnten insbesondere private Anleger gegebenenfalls auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Denn erfahrungsgemäß wurden Beteiligungen an Immobilienfonds häufig als sichere Kapitalanlage mit geringen Risiko dargestellt. Auch der „Schroders Immobilienwerte Deutschland“ wurde mit der geringen Risikoklasse 2 bewertet. „Wie sich nicht erst jetzt zeigt, sind Immobilienfonds keineswegs so sicher wie oft dargestellt, sondern einer Reihe von Risiken ausgesetzt. Über diese Risiken müssen die privaten Anleger im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung aufgeklärt werden. Ist das nicht geschehen, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert. (DFPA/mb1)
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