"Wertgrund WohnSelect D" setzt Anteilscheinrücknahme vorübergehend aus

Die WohnSelect Kapitalverwaltungsgesellschaft hat die Rücknahme von Anteilen des offenen Immobilienfonds „Wertgrund WohnSelect D“ mit Wirkung zum 15. Januar 2026 vorübergehend ausgesetzt. Rechtsgrundlage ist § 257 KAGB. Die Entscheidung sei das Ergebnis einer sorgfältigen Abwägung der Verantwortung gegenüber allen Anlegern in einem weiterhin herausfordernden Marktumfeld.

Zwei Entwicklungen treffen dabei laut Unternehmen zeitgleich zusammen: Liquiditätszuflüsse aus Transaktionen seien schwerer planbar, da Verkaufsprozesse länger dauerten und die Fremdfinanzierung auf Käuferseite restriktiver sei. Gleichzeitig blieben die Rückgabevolumina branchenweit hoch – für einen kleineren Fonds ohne aktiv steuerbare Vertriebskanäle sei dies besonders anspruchsvoll.

„Unser zentrales Anliegen ist ein sachgerechter Interessenausgleich zwischen Anlegern, die ihre Anteile zurückgeben möchten, und Anlegern, die langfristig investiert bleiben wollen. Die Aussetzung hilft, Verkäufe unter Zeitdruck zu vermeiden. Wir möchten mit der Aussetzung Werte schützen – im Interesse aller Anleger“, sagt Thomas Meyer, Vorstand der Wertgrund Immobilien.

„Seit Mitte 2025 haben sich Verkaufsprozesse erneut deutlich erschwert und verlängert; derzeit rechnen wir mit Transaktionsdauern von deutlich mehr als sechs Monaten“, erklärt Meyer. Im zweiten Halbjahr 2025 konnten zwei Objektverkäufe aufgrund des Marktumfeldes nicht wie vorgesehen umgesetzt werden. In der Folge musste die für August 2025 vorgesehene Ausschüttung verschoben werden. „Die Aussetzung soll sicherstellen, dass Rückgabewünsche in einem geordneten und fairen Verfahren bearbeitet werden können und gleichzeitig das Sondervermögen für verbleibende Anleger zukunftsfähig erhalten bleibt“, sagt Meyer. Ohne die Maßnahme bestünde das Risiko, Rückgaben nur durch Notverkäufe bedienen zu können – typischerweise mit erheblichen Nachteilen für Fonds und Anleger.

Sobald es die Liquiditätssituation ermöglicht, soll die verschobene Ausschüttung nachgeholt werden. Die gesetzlich vorgesehene Maximaldauer der Aussetzung beträgt bis zu drei Jahre. Ziel sei es, diese Maximaldauer nicht auszuschöpfen, sondern die Rücknahmeaussetzung nach Möglichkeit so früh wie möglich zu beenden – abhängig von Rückgabewünschen, Transaktionsmärkten und Finanzierungssituation.

Der Fonds hat in den vergangenen Jahren Rückgaben in Höhe von rund 145 Millionen Euro (rund 31,6 Prozent des Nettofondsvermögens) bedient und in den vergangenen zwei Jahren fünf Objektverkäufe im Bereich der aktuellen Verkehrswerte mit einem Volumen von 98 Millionen Euro umgesetzt. Die Wertentwicklung betrug in den vergangenen fünf Jahren plus 4,22 Prozent (Stand 31. Dezember 2025).

(DFPA/mb)

Die Wertgrund Immobilien AG ist ein Investment- und Managementunternehmen für Bestandswohnimmobilien in Deutschland. Das Unternehmen ist seit 1992 am Markt.

www.wertgrund.de

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