Adcada ist insolvent - Staatsanwaltschaft ermittelt wegen möglichen Kapitalanlagebetrugs

Mit Beschluss vom 12. Oktober 2020 hat das Amtsgericht Rostock das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Adcada GmbH eröffnet (Aktenzeichen: 60 IN 352/20). Kurz darauf wurde ebenfalls das vorläufige Insolvenzverfahren über mehrere Tochtergesellschaften eröffnet, meldet die Kanzlei Brüllmann Rechtsanwälte. Betroffen sind Adcada.Capital GmbH (Aktenzeichen: 61a IN 373/20), Adcada.Fashion GmbH (Aktenzeichen: 60 IN 374/20), Adcada.Finance GmbH (Aktenzeichen: 62 IN 372/20), Adcada.Immo GmbH (Aktenzeichen: 62 IN 371/20), Adcada.Marketing GmbH & Co. KG (Aktenzeichen: 60 IN 370/20) und  Adcada.Shop GmbH & Co. KG (Aktenzeichen: 60 IN 369/20).

Die Adcada-Gruppe hat verschiedene Finanzprodukte zum Teil auch über Tochtergesellschaften, die in Liechtenstein ansässig sind, angeboten. Dazu zählte unter anderem ein festverzinsliches Immobiliendarlehen mit einer zu 110 Prozent besicherten Briefgrundschuld.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte der Adcada GmbH bereits im März aufgegeben, das Angebot einzustellen. Laut BaFin betreibe die Adcada GmbH damit das Einlagengeschäft ohne erforderliche Erlaubnis. Nach der Anordnung der BaFin war die Gesellschaft verpflichtet, die angenommenen Gelder der Anleger unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen. Da die Gesellschaft dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sei, bestellte die Finanzaufsicht zur Durchsetzung ihrer Anordnung Anfang September einen Abwickler.

„Der Abwickler wird allerdings nicht viel ausrichten können. Denn Ende September stellte die Adcada GmbH Insolvenzantrag. Die Anleger müssen nun mehr denn je um ihr investiertes Geld fürchten“, sagt Eva Birkmann, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht bei Brüllmann Rechtsanwälte. Das betrifft jedoch nicht nur die Anleger des festverzinslichen Immobiliendarlehens, sondern auch Anleger, die in andere Geldanlagen der Adcada-Gruppe investiert haben.

Schlechte Neuigkeiten gibt es auch für die Anleger der Adcada.healthcare Anleihe. Auch dort hat die BaFin mit Bescheid vom 28. September 2020 aufgegeben, das unerlaubt betriebene Einlagegeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln. Die Anordnung richtet sich an die Adcada Investment AG PCC mit Sitz in Liechtenstein. Sie hat laut BaFin unter der Bezeichnung „Adcada.healthcare Anleihe 2020“ unbedingt rückzahlbare Anlegergelder angenommen und das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis betrieben. Die angenommenen Gelder müssen sofort und vollständig an die Anleger zurückgezahlt werden. Auch hier hat die BaFin einen Abwickler bestellt.

Zudem habe auch die Staatsanwaltschaft Rostock Ermittlungen wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs und des unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften aufgenommen. (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung Brüllmann Rechtsanwälte

Brüllmann Rechtsanwälte ist eine bundesweit tätige, unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei mit Sitz in Stuttgart.

www.bruellmann.de

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