AfW: BaFin bei Finfluencern inkonsequent

Vermittler kritisieren, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Finfluencer nicht unter den Erlaubnisvorbehalt einer Anlageberatung stellt. Der  Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW), fordert, dass unqualifizierte Empfehlungen durch nicht fachkundige Personen im Interesse der Verbraucher und der qualifizierten Fachleute eingedämmt werden.

Die BaFin hat vor kurzem ihr Merkblatt „Hinweise zum Tatbestand der Anlageberatung“ um Äußerungen zu sogenannten Finfluencern ergänzt. Diese haben insbesondere in Social-Media-Foren von Vermittlern vereinzelt für Kritik gesorgt.

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung weist darauf hin, dass die BaFin als Exekutivorgan bestehende Gesetze umsetzt. Entscheidend sind daher nicht die Bewertung durch die Aufsichtsbehörde, sondern die gesetzlichen Rahmenbedingungen selbst. „Die vereinzelt geäußerte Kritik an der Einschätzung der BaFin ist emotional gesehen nachvollziehbar. Sie verkennt jedoch eines: Die BaFin kann sich nicht einfach auf Wunsch über die geltende Rechtslage hinwegsetzen“, erklärt AfW-Vorstand Norman Wirth. „Solange keine individuelle Beratung, Empfehlung oder Vermittlung erfolgt, greifen die aktuellen gesetzlichen Regelungen nicht – unabhängig davon, ob die Aussagen auf TikTok, von Verbraucherzentralen oder bei Stern TV von Hermann-Josef Tenhagen Finanztip und dem selbsternannten Versicherungsberater Ron Perduss stammen. Das BaFin-Merkblatt ist in diesem Punkt völlig korrekt und gesetzeskonform.“

Der AfW setzt sich bereits seit längerem intensiv in Berlin und Brüssel dafür ein, dass unqualifizierte Ratschläge und Empfehlungen durch nicht fachkundige Personen im Interesse der Verbraucher und der qualifizierten Fachleute eingedämmt werden. Denn mehr als die Hälfte der Anlegerinnen und Anleger aus den Generationen Y und Z bewerten soziale Medien als verlässliche Informationsquelle für Finanzthemen. 60 Prozent betrachten sie laut einer BaFin-Studie aus dem letzten Jahr sogar als gute Alternative zur professionellen Beratung. „Wir haben also ganz dringenden Handlungsbedarf. Aber: Das Thema ist platziert, und wir erwarten im Laufe der Legislaturperioden entsprechende Ergebnisse der Gesetzgeber.“, so Wirth weiter. Sobald der Gesetzgeber klare Vorgaben schafft, liegt es an den zuständigen Aufsichtsorganen, diese konsequent umzusetzen. (DFPA/abg)

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzberater. Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmakler sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler aus über 2.100 Mitgliedsunternehmen.

www.afw-verband.de

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