AfW kritisiert Kabinettsbeschluss zur BaFin-Aufsicht auf das Schärfste

Die Bundesregierung hat am 11. März 2020 den Gesetzentwurf zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beschlossen (DFPA berichtete). Mit diesem Gesetz plant das SPD-geführte Bundesfinanzministerium (BMF) den Bundesländern die diesen – und damit den Gewerbeämtern und Industrie- und Handelskammern - obliegende Aufsicht zu entziehen und zentralistisch bei der Bundesbehörde anzusiedeln.

„Zu einer Zeit, in der gerade der Mittelstand voraussichtlich extrem von den Auswirkungen der Corona-Epidemie getroffen wird, halten wir es für ein denkbar falsches Zeichen, dieses mittelstandsfeindliche Gesetz weiter voranzutreiben“, so Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.

Insbesondere nehme der AfW „mit erheblichem Befremden zur Kenntnis, dass sich mit dem heutigen Beschluss auch über die klare Kritik des Nationalen Normenkontrollrats hinweggesetzt wird“. Dieser hatte erklärt, dass die Notwendigkeit der geplanten Aufsichtsübertragung nicht erkennbar sei und die mit dem Vorhaben verbundenen Kosten zum Teil nicht methodengerecht ermittelt und nachvollziehbar dargestellt seien. Kritik, die der AfW so bereits seit längerem so äußere.

Aus Sicht des AfW gibt es keine nachvollziehbare Begründung für einen Wechsel der Aufsicht. „Nur weil etwas im Koalitionsvertrag steht, muss es nicht richtig sein. Wir begrüßen insofern ausdrücklich die heutige Erklärung der finanzpolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und des Berichterstatter der Fraktion, Dr. Carsten Brodesser“, so Wirth weiter.

Den dort geäußerten praxistauglichen Vorschlag – ländereinheitliche IHK-Aufsicht bei einer Art Fachaufsicht seitens der BaFin durch Setzen und Überwachen von Qualitätsstandards - würde der AfW grundsätzlich unterstützen. Wirth: „Wir bleiben weiter optimistisch, dass sich der gesunde Menschenverstand im Gesetzgebungsverfahren im Bundestag durchsetzt und wir mit unseren Argumenten auch bei den Genossen noch durchdringen werden.“ (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung AfW

Der AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. ist eine berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister mit Sitz in Berlin. Er vertritt eigenen Angaben zufolge rund 40.000 Finanzdienstleister in mehr als 2.000 Mitgliedsunternehmen sowie weitere Fördermitglieder. Mitglieder im AfW sind Versicherungsmakler und -vertreter, Kapitalanlage- und Finanzvermittler sowie Finanzdienstleistungsinstitute.

www.afw-verband.de

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