Vermittlerverbände AfW und Votum informieren über EU-Transparenzverordnung
Aktuell werden bereits dreistellige Milliardenbeträge in nachhaltigen Geldanlagen verwaltet. Nun wird das Thema als Teil des „EU-Aktionsplans für ein nachhaltiges Finanzsystem“ regulatorisch fest im Finanzmarkt verankert. So tritt beispielsweise am 10. März 2021 EU-weit die Transparenzverordnung (TVO) in Kraft. Zum Stichtag müssen nicht nur Produktgeber nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten erfüllen, auch Versicherungs- und Anlagevermittler – in der TVO als Finanzberater bezeichnet - haben erweiterte Informationspflichten. Aus diesem Grund haben die Verbände AfW und Votum gemeinsam für die betroffenen Versicherungs- und Anlagevermittler praxisnahe und leicht umsetzbare Hinweise und Formulierungsvorschläge zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten entwickelt.
Die beiden Vermittlerverbände Votum und AfW sind sich darüber einig, dass das Thema Nachhaltigkeit kein kurzfristiger Trend ist. Daher sollte auch im Rahmen einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung durch die Branche proaktiv agiert werden.
„Wir sehen eine stark steigende Kundennachfrage zu nachhaltigen Kapitalanlagen und Versicherungsprodukten. Gleichzeitig ist die regulatorische Seite noch unübersichtlich. Zudem ist die verlässliche Beurteilung von nachhaltigen Produkten noch in der Entwicklung“, so Martin Klein, geschäftsführender Vorstand von Votum.
Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW ergänzt: „Versicherungsvermittler und Anlageberater haben hier eine Schlüsselposition, um ihren Kunden Orientierung zu bieten. Sie sollten diese Chance unbedingt ergreifen.“
Die beiden Verbände werden weiterhin aktiv den Austausch zwischen Anbietern und Vermittlern zur Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen in der Finanzberatung fördern.
Abrufbar sind die Hinweise und Formulierungsvorschläge hier oder auf der Homepage des AfW.
Quelle: Pressemitteilung AfW und Votum
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