Anlegerschutz wird weiter gestärkt

Die Bundesregierung hat am 10. Februar 2021 den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes beschlossen. Der Gesetzentwurf setzt das „Maßnahmenpaket zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes“ abschließend um, das gemeinsam vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) und vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im August 2019 vorgelegt wurde (DFPA berichtete).

„Mir ist es wichtig, gerade Kleinanleger zu schützen und ihnen den Zugang zu fairen Kapitalmarkt-Produkten zu ermöglichen. Wer für sein Alter, eine schöne Reise oder ein neues Auto spart, soll vor bösen Überraschungen gefeit sein. Das Thema Verbraucherschutz im Finanzsektor ist mir dabei wichtig. Mit dem Gesetzentwurf erweitern wir die Kompetenzen der Finanzaufsicht bei der Überwachung von Finanzprodukten und regulieren den Vertrieb von Vermögensanlagen künftig noch effektiver und stärken so den Anlegerschutz“, so Bundesfinanzminister Olaf Scholz

Im Einzelnen beinhaltet der Gesetzentwurf unter anderem folgende Regelungen:

  • Anlagen, bei denen die konkreten Anlageobjekte zum Zeitpunkt der Prospekterstellung noch nicht feststehen (sogenannte Blindpool-Anlagen), werden verboten. Damit soll sichergestellt werden, dass für Anleger eine hinreichende Bewertungsmöglichkeit zum Zeitpunkt der Anlage besteht.
  • Der Vertrieb von Vermögensanlagen darf nur durch beaufsichtigte Anlageberater und Finanzanlagevermittler erfolgen. Damit wird sichergestellt werden, dass die Angemessenheit und im Rahmen der Beratung die Geeignetheit der Vermögensanlage für die Anleger berücksichtigt und geprüft wird.
  • Die Möglichkeiten zur Prüfung der Rechnungslegung von Vermögensanlageemittenten werden verbessert und eine Mittelverwendungskontrolle durch unabhängige Dritte eingeführt, um Missbräuche zu verhindern.
  • Bestehen Anlegerschutzbedenken seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), wird die Prüfung von Anlageprospekten ausgesetzt werden, um eine mögliche Produktinterventionsmaßnahme zu prüfen. Damit stärken wir das Produktinterventionsverfahren der BaFin.
  • Um die Transparenz für Anleger weiter zu erhöhen, werden Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte, Wertpapierinformationsblätter (WIB) und Vermögensanlagen-Informationsblätter (VIB) künftig auf der Internetseite der BaFin veröffentlicht. (DFPA/JF3)

Quelle: Pressemitteilung BMF

www.bundesfinanzministerium.de

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