Anlegerschutzgesetz mit Änderungen gebilligt

Der Finanzausschuss des Bundestages hat den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes in seiner Sitzung am 22. April 2015 gebilligt. Zuvor hatten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD insgesamt 16 Änderungsanträge beschlossen. Während die Koalition zustimmte, lehnten die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen den Entwurf ab.

Anleger sollen in Zukunft besser informiert werden als bisher, indem Anlageprospekte nicht mehr unbegrenzt gültig sein sollen, sondern aktualisiert werden müssen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird mehr Kompetenzen erhalten und kann Angebote in gewissen Fällen untersagen. Anbieter von Nachrangdarlehen und ähnlichen Produkten sollen ebenfalls verpflichtet werden, einen Prospekt zu erstellen. Da solche Darlehen aber auch beim Crowdinvestment sowie bei sozialen und gemeinnützigen Projekten zur Finanzierung eingesetzt werden, soll es hier Ausnahmen von der Prospektpflicht geben.

Zu den vom Ausschuss vorgenommenen Änderungen gehört, dass Ausnahmen von den Pflichten nach dem Vermögensanlagegesetz nur für Genossenschaftsanteile gelten sollen, für die im Rahmen des Vertriebs keine Provisionen gezahlt werden. Schwarmfinanzierungen (Crowdinvestments) werden erleichtert, indem die Emissionsgrenze für die Befreiungsmöglichkeiten von Vorschriften für Wertpapierhandelsunternehmen von einer Million Euro auf 2,5 Millionen erhöht wird. Befreiungen gibt es auch für soziale und gemeinnützige Projekte, zum Beispiel im Wohnungsbau.

Gegenüber dem Regierungsentwurf verändert wurden die geplanten Einschränkungen für die Werbung für Kapitalanlagen. So war etwa ein Verbot von Werbung in öffentlichen Verkehrsmitteln vorgesehen. Die Werbung bleibt jetzt erlaubt, muss aber in Zukunft folgenden Hinweis enthalten: „Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum Verlust des eingesetzten Vermögens führen.“ Bei variablen Renditen muss zudem gewarnt werden: „Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.“ (JF1)

Quelle: Aktuelle Meldung des Bundestages

www.bundestag.de

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