Arag-Experten kritisieren das Kleinanlegerschutzgesetz

Um unerfahrene Kleinanleger künftig besser vor riskanten Investments zu schützen, verschärft die Bundesregierung die Regeln für den sogenannten „Grauen Kapitalmarkt“. Für deren Einhaltung soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) sorgen. Experten der Arag Versicherung sehen die Wirkung des Gesetzes skeptisch.

Das Gesetz für verbesserten Kleinanlegerschutz sieht vor, dass Verkaufsprospekte von Finanzprodukten jährlich aktualisiert werden und stärker auf Risiken hinweisen müssen. Zudem darf die Bafin Anlagen mit Warnhinweisen versehen und Werbe- und Vertriebsbeschränkungen erlassen, sobald sie Finanzprodukte als bedenklich einstuft. Öffentliche Werbung ist nach dem Kleinanlegerschutzgesetz nicht mehr zulässig. Print-Anzeigen müssen mit einem klaren Warnhinweis  vor Verlustrisiken versehen werden und Fernsehspots dürfen nur noch im Umfeld von Wirtschaftsmagazinen gesendet werden.

Erleichterungen und Ausnahmen bei Prospekt- und Informationspflichten sieht das Kleinanlegerschutzgesetz für soziale und gemeinnützige Projekte sowie für Crowdfunding-Angebote unter einer Million Euro vor. Hierbei werden kleinere Beträge per Internet gesammelt. Nach Auskunft der Arag-Experten bleiben Vermögensanlagen, die von Genossenschaften emittiert und nur im eigenen Mitgliedschaftskreis angeboten werden, ebenfalls unberührt.

Den Arag-Experten zufolge bleibt die Frage, ob Werbeverbote Anleger davor bewahren können, mit hochriskanten und unseriösen Finanzprodukten Geld zu verlieren. Zudem seien Warnhinweise und noch mehr Informationen nicht unbedingt zielführend. Denn dazu müsste der Verbraucher sie erstens zur Gänze lesen und zweitens verstehen. Zudem drohe ein Trugschluss: Der Verbraucher könnte im Umkehrschluss dazu verleitet werden, Produkten mit fehlendem Warnhinweis blind zu vertrauen.

Auch in puncto Bafin-Überwachung sind die Arag-Experten skeptisch. Denn eine solche Überwachung ist zeitaufwändig und kompliziert. Bis im Zweifelsfall juristisch eindeutige Beweise vorlägen, sei das Geschäft womöglich längst geschlossen.

Quelle: Arag Rechtstips

Die Arag SE ist ein familiengeführter Versicherungskonzern mit Sitz in Düsseldorf. Die 1935 gegründete Unternehmensgruppe beschäftigt 3.600 Mitarbeiter und verwaltet Kapitalanlagen in Höhe von 5,7 Milliarden Euro. (AZ1)

www.arag.de

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