BaFin ahndet Mängel bei der Akbank AG

Die Akbank AG muss Mängel in der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation unter anderem in der Geldwäscheprävention beseitigen. Das hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angeordnet. Ein von der BaFin bestellter Sonderbeauftragter überwacht die Umsetzung.

Zudem hat die BaFin gegen die AKBANK AG Bußgelder in Höhe von insgesamt 432.500 Euro festgesetzt. Darüber hinaus muss das Institut erhöhte Eigenmittelanforderungen einhalten.

Die Akbank AG ist das Nachfolgeinstitut der Akbank T.A.S. Niederlassung Deutschland, der früheren deutschen Filiale der Akbank T.A.S. mit Hauptsitz in Istanbul, eine der führenden Banken in der Türkei. Das Kerngeschäft der Akbank AG, die ihren Sitz in Eschborn hat, besteht aus dem Firmenkunden- und dem Handelsfinanzierungsgeschäft (hauptsächlich zwischen der Türkei und der EU-Region). Zusätzlich platzieren unterschiedliche Investoren (Institutionelle Anleger, Firmen und Kommunen) ihre Festgelder bei der Akbank.

Die Akbank AG wies unter anderem bei einer im Jahr 2024 angeordneten Sonderprüfung Defizite im Bereich der MaRisk-Compliance-Funktion, der Internen Revision, des Kernbankensystems und seiner flankierenden Prozesse, dem Kreditgeschäft sowie der Dokumentation von Geschäftsvorgängen und Entscheidungen auf. Im Bereich der Geldwäscheprävention wurden daneben Defizite bei der personellen Ausstattung der Geldwäschebeauftragten-Funktion, der Durchführung der kundenbezogenen Sorgfaltspflichten sowie dem EDV-Monitoring festgestellt. Die BaFin hat dem Institut daher höhere Eigenmittelanforderungen auferlegt.

Zudem hat die BaFin Geldbußen in Höhe von insgesamt 432.500 Euro gegen die Akbank AG festgesetzt. Das Institut hatte ihre Kundinnen und Kunden nicht darüber informiert, dass es Kopien der Aufzeichnungen von Telefongesprächen über einen Zeitraum von fünf Jahren aufbewahrt. Zudem hatte die Akbank AG keine wirksamen Regelungen, Systeme und Verfahren zur Aufdeckung und Meldung von verdächtigen Aufträgen und Geschäften geschaffen. Dies soll beispielsweise Insiderhandel oder Marktmanipulation verhindern.

Darüber hinaus hatte die Akbank AG ihre Aufsichtspflicht gegenüber Mitarbeitenden verletzt. In Folge der nicht ausreichenden Überwachung verstießen Mitarbeitende gegen gesetzliche Pflichten, indem sie Geschäftsbeziehungen, einschließlich der in ihrem Verlauf durchgeführten Transaktionen nicht kontinuierlich überwachten. Die nicht ausreichende Überwachung war auf einen über mehrere Monate andauernden Systemausfall des EDV-Monitorings zurückzuführen.

Die Akbank AG hat überdies den festgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 verspätet eingereicht und die Auslagerung der IT-Revision nicht angezeigt.

Die Bußgeldsumme setzt sich zusammen aus 395.000 Euro für die fehlende Information zur Dauer der Aufbewahrung von Telefonaufzeichnungen sowie die nicht erfolgte Schaffung wirksamer Regelungen gegen Insiderhandel und Marktmanipulation sowie 37.500 Euro für die Verletzung ihrer Aufsichtspflicht, das verspätete Einreichen des Jahresabschlusses und die fehlende Anzeige bei Auslagerung der IT-Revision. (DFPA/ljh)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.

www.bafin.de

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