Bafin bestellt Abwickler für unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft der S & K Sachwert
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat mit Bescheid vom 26. Mai 2014 für die Abwicklung des von der S & K Sachwert AG, Frankfurt am Main, unerlaubt betriebenen Einlagengeschäftes Rechtsanwalt Dr. Bernsau bestellt.
Bernsau, von der Kanzlei Bernsau Brockdorff & Partner Rechtsanwälte PartGmbB, ist unter anderem befugt, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der S & K Sachwert AG zu beantragen, wenn er die Voraussetzungen hierfür feststellt.
S & K Sachwert hatte sich von Anlegern, die Lebensversicherungsverträge abgeschlossen und hierauf Zahlungen erbracht hatten, deren Rechte aus den Versicherungsverträgen abtreten lassen, um die Versicherungsverträge zu kündigen und die Rückkaufswerte einzuziehen. Im Gegenzug hatte sie den Anlegern versprochen, zu späteren Zeitpunkten Geldzahlungen zu leisten. Mit dem Einzug der Geldforderungen aus den gekündigten Lebensversicherungsverträgen hat das Unternehmen Einlagengeschäft betrieben, ohne die erforderliche Erlaubnis zu besitzen, so die Bafin.
Quelle: Verbrauchermitteilung Bafin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten. (mv1)