BaFin: CFFDbank kein zugelassenes Institut
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie der CFFDbank keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Die CFFDbank biete auf ihrer Website Interessenten an, Handelskonten zu eröffnen um mit Forex, Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD) auf Aktien und Rohstoffen (Gold und Silber) zu handeln beziehungsweise zu „traden“.
Das Unternehmen hat laut BaFin keine zustellungsfähige Adresse im Inland. Die auf der Website im Impressum angegebene Adresse in Frankfurt am Main existiere nicht. Unter der auf der Website angegebenen Rufnummer sei zudem keine Kontaktaufnahme möglich.
Quelle: Veröffentlichung BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten. (mb1)