BaFin: Entwurf zu Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von kleinen Versicherern
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Entwurf eines Rundschreibens zu den „Aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von kleinen Versicherungsunternehmen nach § 211 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)“ (MaGo kl.VU) zur Konsultation gestellt.
Ziel der MaGo kl.VU ist es, zu gewährleisten, dass die Anforderungen des VAG gegenüber allen Unternehmen konsistent angewendet werden. Hierfür legt die BaFin die Vorschriften für sich verbindlich aus. Adressaten der MaGo kl.VU sind alle Versicherungsunternehmen, die unter § 211 VAG fallen.
Stellungnahmen zu dem Entwurf nimmt die BaFin bis zum 8. Dezember 2019 per E-Mail an Konsultation-17-19@bafin.de - mit dem Betreff „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 17/2019“ - entgegen. (DFPA/TH1)
Quelle: Pressemitteilung BaFin