BaFin ermittelt gegen den Betreiber der Handelsplattform vrdown.com
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Handelsplattform vrdown.com keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen, das auf seiner Website ohne Nennung einer Rechtsform lediglich unter der Bezeichnung Vrdown auftritt, wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Hinweise auf den Geschäftssitz beziehungsweise die Geschäftsadresse lassen sich der beschriebenen Website ebenso wenig entnehmen wie ein Impressum.
Die Inhalte auf der Website vrdown.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigten die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte beziehungsweise Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden. Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handelten jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden sich in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. (DFPA/mb1)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.