BaFin gibt MG Grundbesitz die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts auf

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der MG Grundbesitz GmbH, Dobel, mit Bescheid vom 5. Mai 2015 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.

Die MG Grundbesitz schloss mit Dritten Darlehensverträge, in denen sie sich zur unbedingten Rückzahlung der angenommenen Gelder an die Darlehensgeber verpflichtete. Mit der Annahme von Geldern auf der Grundlage der Darlehensverträge betrieb die MG Grundbesitz das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Die MG Grundbesitz GmbH ist verpflichtet, die Gelder unverzüglich und vollständig an die Darlehensgeber zurückzuzahlen. (JF1)

Quelle: Verbrauchermitteilung BaFin

www.bafin.de

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