"BaFin ist ungeeignet für Aufsicht über 34f-Vermittler"

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW begrüßt das im Koalitionsvertrag von Union und SPD erklärte Ziel einer einheitlichen Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und damit einheitliche Spielregeln für alle Vermittlungsbereiche. Der AfW empfindet den angedachten Weg einer Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über freie Finanzdienstleister mit Zulassung nach § 34f Gewerbeordnung jedoch nicht als einen sinnvollen Weg.

Im Jahr 2013 wurde ein neues Zulassungs- und Aufsichtssystem durch die Industrie- und Handelskammern (IHKen), Gewerbeämter und Wirtschaftsprüfer ins Leben gerufen. Dieses System habe sich weitgehend bewährt. Es ist aus Sicht des AfW kein überzeugendes Argument für eine grundlegende und mit erheblichem finanziellem und bürokratischem Aufwand verbundene Änderung so kurz nach der Einführung dieses Systems erkennbar. Insbesondere die IHKen hätten inzwischen großes Know-how und sind dem AfW zufolge mit erheblichem Engagement in der Fläche tätig. Aufgrund des Föderalismus sind in einigen Bundeländern jedoch statt der IHKen die Gewerbeämter für die Aufsicht zuständig. Der AfW macht sich weiterhin für eine bundeseinheitliche IHK-Aufsicht stark.

Die BaFin sei dagegen nicht geeignet, als Aufsicht über die circa 38.000 freien Finanzanlagenvermittler zu fungieren. Die BaFin stehe bereits mit der Umsetzung der EU-Richtlinien IDD, MiFID II, Solvency II und weiteren Großprojekten vor großen personellen und inhaltlichen Herausforderungen.

Rechtsanwalt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW: „Deutsche Kreditwirtschaft und Verbraucherschützer haben sich hier prominent mit einer alten Forderung in den Koalitionsvertrag eingebracht. Wir werden handeln, wenn nötig. Offensichtlich klargestellt werden muss, dass ein angedachter Wechsel der Zuständigkeit für die Aufsicht nicht automatisch zu einer Abschaffung des § 34 f Gewerbeordnung, also der KWG-Bereichsausnahme nach § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 8 führt. Es gibt keinen Plan, die Fondsvermittlung ausschließlich KWG-Instituten zu überlassen, wie teilweise kolportiert wird.“

Quelle: Pressemitteilung AfW

Der AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. ist eine berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister mit Sitz in Berlin. Er vertritt eigenen Angaben zufolge rund 30.000 Finanzdienstleister in mehr als 1.800 Mitgliedsunternehmen sowie weitere Fördermitglieder. Mitglieder im AfW sind Versicherungsmakler und -vertreter, Kapitalanlage- und Finanzvermittler sowie Finanzdienstleistungsinstitute. (JF1)

www.afw-verband.de

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