BaFin-Merkblatt zur externen Bail-in-Implementierung veröffentlicht
Emittiert ein Institut internationale Inhaberschuldverschreibungen, sind bei der Abwicklung auch internationale Zentralverwahrer involviert. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) informiert in einem novellierten Merkblatt über zentrale Vorgaben im Rahmen der externen Bail-in-Implementierung.
Das Merkblatt zur externen Bail-in-Implementierung vermittelt den Instituten und Finanzmarktinfrastrukturen, wie und in welchem zeitlichen Rahmen sie sich bei einem Bail-in verhalten, austauschen und welche Kommunikationskanäle sie dabei nutzen sollen. Damit soll die externe Bail-in-Implementierung möglichst effizient und effektiv unterstützt werden. Ziel ist es zudem, durch eine zeitnahe technische Umsetzung des Bail-in Transparenz und Sicherheit am Markt zu schaffen.
Der Entwurf der neuen Fassung bezieht internationale Zentralverwahrer - Euroclear Bank und Clearstream Banking Luxembourg - in den Prozess der externen Bail-in-Implementierung mit ein. Weitere grenzüberschreitende Aspekte sollen folgen. (DFPA/TH1)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.