Bafin prüft den Vertrieb von Kombiprodukten
Institute erfüllen beim Vertrieb von Kombiprodukten weitgehend ihre Informations- und Transparenzpflichten. Das hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei einer Mystery-Shopping-Aktion festgestellt. Dabei zeigte sich: Die Verbraucher wurden in den meisten Beratungsgesprächen über die Kosten und Risiken der Produkte informiert; bei den Kosten kam es jedoch teilweise zu Auffälligkeiten. Schwierigkeiten gab es bei der Anbahnung der Gespräche, konkret der Terminfindung und der Zuweisung einer geeigneten Beraterin beziehungsweise eines geeigneten Beraters.
Zwischen Mai und August 2025 haben sich 25 Testpersonen im Auftrag der Bafin bei zehn Banken beziehungsweise Sparkassen zu Kombiprodukten beraten lassen. Kombiprodukte in der Kapitalanlage sind Anlagekombinationen, welche in der Regel aus einer kostenfreien Festgeld- und einer kostenpflichtigen Fondskomponente bestehen. Bei solchen Produkten könnten Anleger von einer festen Verzinsung und von der Fondsentwicklung profitieren.
Mit den Instituten, bei denen im Rahmen der Testungen Auffälligkeiten festgestellt wurden, tritt die Bafin in Kontakt. Ziel dabei sei es, systematische Mängel zu identifizieren und zu beseitigen. (DFPA/mb)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.