Bafin prüft Entwurf eines Rundschreibens für Versicherungsvermittler
Dieser enthält Hinweise zur Zusammenarbeit von Versicherungsunternehmen mit Vermittlern, zu vertriebsbezogenen Aktivitäten und zum Risikomanagement beim Vertrieb von Versicherungsprodukten.
Der Schwerpunkt des neuen Rundschreibens der Bundesanstalt für Finanzendienstleistungsaufsicht (Bafin) wird auf § 64a Versicherungsaufsichtsgesetz liegen und ersetzt das Rundschreiben 9 aus 2007 (Va), das Hinweise zum Versicherungsvermittlerrecht enthält. § 64 s Versicherungsaufsichtsgesetz enthält Vorschriften für die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen und die Pflichten ihrer Geschäftsleiter. Zudem wird das Rundschreiben auf die Zusammenarbeit der Unternehmen mit Tippgebern eingehen, also Personen, die Versicherern oder Vermittlern potenzielle Interessenten benennen.
Quelle: Pressemitteilung Bafin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten. (MLN1)
www.bafin.de