Die Finanzaufsicht BaFin hat eine neue Anlaufstelle für FinTechs und andere innovative Unternehmen geschaffen. Die sogenannte Lotsenfunktion soll Unternehmen bei der aufsichtsrechtlichen Einordnung neuer Geschäftsmodelle unterstützen und Orientierung im komplexen Regulierungsumfeld digitaler Finanzdienstleistungen bieten.
Mit dem neuen Angebot reagiert die BaFin auf die wachsende Zahl technologiebasierter Geschäftsmodelle im Finanzsektor. Unternehmen, die beispielsweise mit tokenbasierten Produkten, Blockchain-Anwendungen oder digitalen Plattformmodellen arbeiten, können künftig strukturierte Gespräche mit der Aufsicht führen.
Die Bandbreite der erfassten Geschäftsmodelle ist groß. Dazu zählen unter anderem Anbieter von tokenisierten Finanzprodukten wie E-Geld-Token, vermögenswertreferenzierten Token oder Utility-Token sowie Unternehmen aus dem Umfeld der Distributed-Ledger-Technologie (DLT). Auch Kryptoverwahrer, Betreiber von DLT-basierten Handels- und Abwicklungssystemen, Robo-Advisor, Social-Trading-Plattformen, Schwarmfinanzierungsmodelle sowie Anwendungen aus den Bereichen Decentralized Finance und Open Finance können die neue Anlaufstelle nutzen.
Die Lotsenfunktion soll vor allem bei der aufsichtsrechtlichen Einordnung von Geschäftsmodellen helfen. Bei Bedarf kann die BaFin persönliche Ansprechpartner vermitteln und Gespräche mit zuständigen Fachbereichen ermöglichen. Eine individuelle Rechtsberatung, verbindliche Vorabentscheidungen oder eine Ersetzung formeller Erlaubnisverfahren bietet das Angebot jedoch nicht.
Für Unternehmen ist daher eine sorgfältige Vorbereitung entscheidend. Die BaFin erwartet eine möglichst konkrete Beschreibung des Geschäftsmodells, der eingesetzten Technologie, der angebotenen Produkte und der beteiligten Partner. Auch Vertragsentwürfe oder Allgemeine Geschäftsbedingungen können für die Einschätzung relevant sein.
Gerade angesichts der Vielzahl neuer europäischer und nationaler Regelwerke wie der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR), dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), dem elektronischen Wertpapiergesetz (eWpG), dem DLT-Pilotregime und dem Digital Operational Resilience Act (DORA) besteht bei vielen Unternehmen Bedarf an frühzeitiger aufsichtsrechtlicher Einordnung. Die Lotsenfunktion soll hier eine erste Orientierung ermöglichen. (DFPA/abg)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.