BaFin stellt Überarbeitung des Verwahrstellenrundschreibens zur Konsultation
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt das überarbeitete Rundschreiben zu den Aufgaben und Pflichten der Verwahrstellen nach Abschnitt 1 Kapitel 3 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) zur Konsultation. Die Überarbeitung ist anlässlich des Inkrafttretens der Delegierten Verordnung (EU) 2016/438 (OGAW V Level-2-VO) erfolgt.
Neben redaktionellen Änderungen wurden insbesondere im Hinblick auf die folgenden Themen Anpassungen vorgenommen:
- Vorgaben zur getrennten Verwahrung von Vermögensgegenständen des Investmentvermögens und solchen der Verwahrstelle auf Ebene des ersten Unterverwahrers;
- Aufnahme der Merkmale einer Drei-Punkte-Erklärung, an der im Hinblick auf ausländische Unterverwahrer ausdrücklich festgehalten wird;
- Ausweitung der in den (Unter-)Verwahrverträgen zur berücksichtigenden gesetzlichen Pflichten;
- Klarstellung, dass die Verwahrstelle auch bei der erfolgsabhängigen Vergütung deren konkrete Berechnung im Einzelfall nachvollziehen muss;
- Aufnahme einer Regelung, wonach im Verwahrstellenvertrag vorab festzulegen ist, wann die Kapitalverwaltungsgesellschaft von der Verwahrstelle für die Zurverfügungstellung von Informationen eine Aufwandsentschädigung verlangen kann.
- Der Entwurf ist einmal als Reinversion und einmal als Änderungsversion („tracked-changes-Fassung“) veröffentlicht.
Stellungnahmen zum Entwurf können unter der Angabe des Geschäftszeichens (Konsultation 03/2020; WA 41-Wp 2137-2019/0068) und des Betreffs (Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 03/2020) bis zum 15. April 2020 auf folgenden Wegen abgegeben werden:
schriftlich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Referat WA 41
oder
per E-Mail an Konsultation-03-20@bafin.de @bafin.de
Die Konsultation erfolgt ausschließlich im schriftlichen Verfahren. Eine anschließende Anhörung ist nicht geplant.
Das Einverständnis vorausgesetzt, sollen die eingereichten Stellungnahmen im Internet veröffentlicht werden. (DFPA/JF1)
Quelle: Mitteilung BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.