BaFin veröffentlicht Anforderungen an die IT von Kapitalverwaltungsgesellschaften
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Anfang Oktober 2019 ihre Kapitalverwaltungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT (KAIT) veröffentlicht.
Dazu führt die BaFin aus: Die Informationstechnik (IT) ist die Basisinfrastruktur für sämtliche Prozesse in den Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen). Sie hat damit eine zentrale Bedeutung für deren Geschäftsbetrieb und stellt ein relevantes operatives Risiko dar. IT-Governance und Informationssicherheit sind keine Randthemen mehr, sondern haben auch für die Aufsicht einen hohen Stellenwert.
Mit den KAIT erläutert die BaFin auf prinzipienbasierter Basis Mindestanforderungen, insbesondere an die IT-Governance und Informationssicherheit, die von Kapitalverwaltungsgesellschaften mit Erlaubnis nach § 20 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) einzuhalten sind. Den Entwurf der KAIT hatte die BaFin im Frühjahr 2019 öffentlich konsultiert. (DFPA/jpw1)
Quelle: Newsletter BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.