"Bank darf sich nicht allein auf standardisierte Risikoklassen bei der Anlageentscheidung stützen"

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat mit Urteil vom 3. Februar 2022 (Aktenzeichen: 6 U 36/21) eine Bank verurteilt, einem Kunden Schadensersatz in Höhe von 33.755,97 Euro wegen fehlerhafter Anlageberatung zu bezahlen. Wie Rechtsanwalt Oliver Renner von der Kanzlei Wüterich Breucker Rechtsanwälte Partnerschaft berichtet, kam das OLG zu dem Ergebnis, dass die Empfehlung zur Investition in Container schon für sich genommen nicht mit dem Anlageziel der Altersvorsorge und einer sicheren Anlage entsprach.

In der Anlegerexploration hatte der Kunde bei der Basisanalyse, die fünf Risikotypen unterscheidet, sich mit dem Typ 3 „ausgewogener Anleger“ eingeschätzt: „Der Anleger erwartet höhere Erträge, aber nicht um jeden Preis. Werteinbußen werden in gewissem Maße temporär in Kauf genommen. Prinzipiell sollen Ertragschancen und Risiken in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.“

Nach Auffassung des OLG Düsseldorf darf sich die Bank hierbei nicht allein auf derartige standardisierte Risikoklassen im Rahmen ihrer Beratung stützen: „Ob dem Kläger allein aufgrund dieser schematischen Einordnung, die ausweislich der Darstellung in der ,C.-Bank Basisanalyse´ maximal 50 Prozent tendenziell riskante Anlagen zulässt, die streitgegenständliche Geldanlage hätte empfohlen werden dürfen, wie die Beklagte meint, erscheint fragwürdig ….. Die Bank darf sich, da es stets auf die konkrete Anlageentscheidung ankommt, ohnehin nicht allein auf derartige standardisierte Risikoklassen stützen.“

„Die Beratung durch eine Bank oder auch einen freien Anlageberater müssen anleger- und anlagegerecht erfolgen. Die Frage, ob eine anlegergerechte - auf den konkreten, individuellen Anleger bezogene - Beratung und Empfehlung stattfand hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab. Bei einem anderen Anleger hätte die Empfehlung zur Investition in Container gegebenenfalls anlegergerecht sein können“, so Renner.

Es komme daher immer auf den konkreten Einzelfall an, der sorgfältig und umfassend ermittelt werden müsse. (DFPA/TH1)

Die Kanzlei Wüterich · Breucker Rechtsanwälte hat ihren Sitz in Stuttgart. Schwerpunkt ihrerTätigkeit ist das Zivil- und Wirtschaftsrecht.

www.wueterich-breucker.de

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