Bausparkassen: BaFin konsultiert Verordnungsentwurf

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 25. Mai 2021 den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Bausparkassen-Verordnung zur Konsultation gestellt. Mit dem Entwurf werden die § 9 (Großbausparverträge) und § 12 (Darlehen gegen Verpflichtungserklärung, Blankodarlehen) der Bausparkassen-Verordnung angepasst, indem die dort verankerten Maximalbeträge erhöht werden.

Hintergrund: In den vergangenen Jahren sind Nachfrage und Preise am Immobilienmarkt gestiegen. Auch die Nachfrage nach Modernisierungsmaßnahmen hat zugenommen. Die angepasste Verordnung soll den Bausparkassen ermöglichen, auf diese Entwicklungen zu reagieren und in diesem Bereich wettbewerbsfähig zu bleiben.

Bis zum 7. Juni 2021 nimmt die BaFin Stellungnahmen zum Verordnungsentwurf per E-Mail entgegen. (DFPA/AZ)

Quelle: Pressemitteilung BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.

www.bafin.de

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