bAV - Auslegungsentscheidung zur Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik veröffentlicht
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Auslegungsentscheidung zur Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) veröffentlicht. Sie konkretisiert die Vorgaben gemäß §§ 234i, 239 Absatz 2 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Danach haben die EbAV der Aufsichtsbehörde eine Erklärung zu den Grundsätzen ihrer Anlagepolitik vorzulegen. Die Erklärung muss spätestens vier Monate nach Ende eines Geschäftsjahres und unverzüglich nach einer wesentlichen Änderung der Anlagepolitik vorliegen.
In dieser Erklärung ist zumindest einzugehen auf das Verfahren der Risikobewertung und der Risikosteuerung, auf die Strategie, sofern zutreffend, in Bezug auf den jeweiligen Pensionsplan, insbesondere die Aufteilung der Vermögenswerte je nach Art und Dauer der Altersversorgungsleistungen, sowie auf die Frage, wie die Anlagepolitik ökologischen, sozialen und die Unternehmensführung betreffenden Belangen Rechnung trägt. Die EbAV muss die Erklärung öffentlich zugänglich machen. Spätestens nach drei Jahren ist die Erklärung zu überprüfen. (DFPA/JF1)
Quelle: Meldung BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.