BDGW: Bargeldannahmepflicht als richtiger und notwendiger Schritt
Die Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste (BDGW) bewertet die Position des EU-Rates zur Stärkung des Bargeldes ausdrücklich positiv. „Insbesondere die geplante weitgehende Verpflichtung zur Annahme von Bargeld im Handel und bei Dienstleistern sei ein richtiger und notwendiger Schritt in die richtige Richtung, um Bargeld als allgemein akzeptiertes Zahlungsmittel dauerhaft zu sichern“, sagt BDGW-Hauptgeschäftsführer Andreas Paulick.
Der EU-Rat hat sich im Zuge der Beratungen zum digitalen Euro nicht nur für den Aufbau einer europäischen Digitalwährung ausgesprochen, sondern zugleich den Schutz des Bargeldes deutlich gestärkt. Anders als die EU-Kommission geht der Rat dabei wesentlich weiter: Die Ausnahmen von einer Bargeldannahme sollen drastisch eingeschränkt werden, was faktisch auf eine flächendeckende Annahmepflicht hinausläuft.
Der EU-Rat setze ein klares und wichtiges Signal. „Während die Vorschläge der EU-Kommission den Schutz des Bargeldes bislang nur eingeschränkt berücksichtigen, erkennt der EU-Rat die gesellschaftliche, wirtschaftliche und sicherheitsrelevante Bedeutung des Bargeldes ausdrücklich an.“, erklärt Paulick.
Nach der Ratsposition sollen Einzelhändler und Dienstleister Bargeld nicht einseitig am Verkaufsort ausschließen können, wenn Verbraucher anwesend sind. Hinweise wie „Keine Barzahlung“ sollen künftig unzulässig sein, da sie – so der EU-Rat – zu einer schleichenden und weitreichenden Ablehnung von Bargeld führen könnten. Unternehmen dürfen zwar weiterhin Präferenzen für digitale Zahlungsmethoden äußern, Bargeld jedoch nicht grundsätzlich verweigern.
Die BDGW sieht darin einen entscheidenden Beitrag zur Sicherung der Wahlfreiheit der Bürger sowie zur Stabilität des Zahlungsverkehrs.
Positiv bewertet die BDGW zudem, dass der EU-Rat die Mitgliedstaaten verpflichten will, konkrete Pläne zur Sicherstellung der Bargeldversorgung zu entwickeln – insbesondere für Situationen mit schwerwiegenden Störungen im digitalen Zahlungsverkehr. Dies unterstreiche die Einordnung des Bargeldes als Bestandteil der kritischen Infrastruktur. (DFPA/mb)
Der Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e. V. BDGW gehören zurzeit 26 ordentliche Mitgliedsunternehmen, mit insgesamt 78 Niederlassungen, und 25 außerordentliche Mitgliedsunternehmen an. Insgesamt verfügt die Branche über rund 2.500 gepanzerte Spezialgeldtransportfahrzeuge und beschäftigt circa 10.000 Mitarbeiter.