BdV: Versicherungen ist Tür und Tor zum „legalen Betrug“ eröffnet
Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 11. Februar 2015 (Aktenzeichen IV ZR 213/14) verkündet hat, dass Versicherer nicht erklären müssen, wie sich die Beteiligungen an den Überschüssen zusammensetzen und zudem auch ein weiterer Anspruch des Versicherten auf Prüfung der Richtigkeit des Auszahlungsbetrags nicht besteht, läuft der Bund der Versicherten (BdV) Sturm. „Das Urteil ist ein Schlag ins Gesicht für jeden Bundesbürger, der seine Altersvorsorge in die Hände der Versicherungswirtschaft gelegt hat“, urteilt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV.
In dem vorliegenden Fall war dem Kläger der Auszahlungsbetrag der von ihm 1987 abgeschlossenen und in 2008 abgelaufenen Lebensversicherung zu gering. Er war der Meinung, dass die Versicherung seinen Anteil an den Bewertungsreserven unzulässig mit seinem Anspruch auf die Schlussüberschussbeteiligung verrechnet hat. Nachdem der Kläger sowohl vor dem Amtsgericht als auch dem Landgericht Niederlagen erlitten hatte, scheiterte er nun auch vor dem BGH. Das oberste Gericht sieht die Praxis des Versicherers schon durch die Vorinstanzen zugunsten des Versicherers als geklärt an. „Die Versicherer dürfen also weiterhin das Geld der Versicherungsnehmer zwischen den Überschuss-Töpfen zu ihrem Belieben hin und herschieben“, beklagt Kleinlein. „Kunden können daher künftig darauf verzichten, die Hochrechnungen zu den Überschüssen ernst zu nehmen.“
Auch für das weitere Begehren des Klägers, dass der Versicherer wenigstens darlegen soll, wie sich der Auszahlungsbetrag zusammensetzt, sieht der BGH keine gesetzliche Grundlage. Vorstandssprecher Kleinlein: „Die Versicherungsnehmer dürfen Beiträge zahlen, ohne erfahren zu können, ob das, was am Ende der jahrzehntelangen Vertragslaufzeit rauskommt, auch fair ist. Hier ist der Gesetzgeber in der Pflicht, für Klarheit zu sorgen!“
Kleinlein sieht die klassische deutsche Lebensversicherung als gescheitert an. Diese basiere auf einem Ausgleich zwischen Kunden und Versicherungsunternehmen. Der zunächst überhöhte Preis für die Versicherung fand bislang ihren fairen Ausgleich in den Überschussbeteiligungen. Zum einen kürzen die Versicherer die Überschüsse und streichen sie teilweise vollständig. Zum anderen können sich die Unternehmen hinter intransparenten Berechnungen verstecken, wie das BGH-Urteil bestätigt. Kleinlein ist entsetzt: „Dem legalen Betrug der Versicherer sind damit weitere Tore geöffnet worden, denn eine Überwachung der individuellen Berechnungen der Versicherungsunternehmen findet nicht statt, und wird durch diese Intransparenz verhindert“. Verbraucher müssen sich stets auf die Aussage der Unternehmen verlassen ohne eine Kontrollmöglichkeit zu haben.
Quelle: Pressemitteilung BdV
Bei dem Bund der Versicherten e.V. (BdV) handelt es sich um eine unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation. Der Verein wurde 1982 gegründet und zählt mehr als 53.000 Mitglieder. (JF1)