BdV zieht mit Verbraucher vor das Bundesverfassungsgericht

Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 11. Februar 2015 (Aktenzeichen IV ZR 213/14) entschied, dass Versicherer nicht erklären müssen, wie sich die Beteiligung an den Überschüssen zusammensetzt und auch einen weiteren Auskunftsanspruch, um den Auszahlungsbetrag auf Richtigkeit zu überprüfen, nicht anerkannte, will nun der Bund der Versicherten (BdV) zusammen mit dem in der Klage unterlegenen Verbraucher Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erheben. „Wir gehen davon aus, dass das Verfassungsgericht erneut den Gesetzgeber dazu verpflichtet, endlich die Rechte der Versicherungsnehmer ernst zu nehmen“, so Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV.

Der Kläger hatte sowohl vor dem Amtsgericht als auch vor dem Landgericht Niederlagen erlitten. Dann beschäftigte sich der BGH mit dem Fall. Es ging um eine Kapitallebensversicherung, die 1987 abgeschlossen wurde und nach 2008 abgelaufen war. Dem Kläger war der Auszahlungsbetrag zu gering, denn er vermutete eine unzulässige Verrechnung des Anteils an den Bewertungsreserven mit der Schlussüberschussbeteiligung. Diese Praxis beanstandete der BGH jedoch nicht. Auch dafür, dass der Versicherer darlegen soll, wie sich der Auszahlungsbetrag zusammensetzt, sah der BGH keinen gesetzlichen Anspruch. Nach Zustellung des Revisionsurteils  am 4. März 2015 bleibt ein Monat Zeit die Verfassungsbeschwerde zu begründen und zu erheben.

„Wir sehen das von uns erstrittene Verfassungsgerichtsurteil aus 2005 nicht korrekt umgesetzt. Daher lohnt sich dieser Gang im Namen aller betroffenen Verbraucher“, betont Kleinlein. Das am 26. Juli 2005 vom Bundesverfassungsgericht verkündete Urteil gab dem Gesetzgeber die Aufgabe, unter anderem dafür zu sorgen, dass die Lebensversicherer ihren Kunden künftig transparente und verbindlichere Angaben zur Überschussbeteiligung machen. Auch eine Verrechnung der neu zu schaffenden Bewertungsreserven mit den Schlussüberschüssen sollte ausgeschlossen werden. Diese Aspekte sieht der BdV nicht umgesetzt. Das Verfassungsgericht muss also nun darüber befinden, wie transparent die Lebensversicherung sein soll.

„Der Gesetzgeber hat damals gepfuscht, als es darum ging, die Vorgaben des Verfassungsgerichts in ein Gesetz zu gießen“, erläutert Kleinlein. Würde sich bestätigen, dass Verbraucher keine hinreichenden Informationen zu ihren Verträgen bekommen, dann sieht der BdV die Altersvorsorge mit Versicherungen insgesamt in Gefahr: „Nur wer mit Transparenz Vertrauen schafft, hat ein zukunftsfähiges Produkt. Bekommt dagegen Intransparenz Verfassungsrang, dann müssen alle Verbraucher vor dieser Form der Altersvorsorge dringend gewarnt werden“, macht Kleinlein deutlich.

Quelle: Pressemitteilung BdV

Bei dem Bund der Versicherten e.V. (BdV) handelt es sich um eine unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation. Der Verein wurde 1982 gegründet und zählt mehr als 53.000 Mitglieder. (JF1)

www.bundderversicherten.de

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