Besserer Schutz für Spareinlagen
Sparer in Deutschland sind künftig besser vor dem Verlust ihres Geldes geschützt. Das Bundeskabinett beschloss das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie für die einheitliche Einlagensicherung.
Laut dem Gesetz sollen Sparer im Schadensfall ihre Einlagen innerhalb von sieben Tagen zurückerhalten. Derzeit gilt eine Frist von 20 Tagen. Außerdem wird die Verjährung der Ansprüche von bislang fünf auf zehn Jahre angehoben.
Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble: „Die deutschen Sparer wissen: Ihre Spareinlagen sind sicher. Mit dem Gesetz erhöhen wir die Leistungsfähigkeit der Einlagensicherung weiter und machen sie noch kundenfreundlicher. Künftig bekommt der Sparer im Schadensfall schneller und unbürokratischer sein Geld zurück. Damit stärken wir das Vertrauen in das deutsche Bankensystem. Die etablierten Strukturen der deutschen Einlagensicherung bleiben erhalten.“
Einlagensicherungssysteme tragen maßgeblich dazu bei, im Krisenfall einen massiven Abzug von Spareinlagen zu vermeiden. Laut Gesetzentwurf der Bundesregierung müssen alle Banken künftig einem Einlagensicherungssystem angehören, bei dem Sparer im Bedarfsfall einen Anspruch auf Erstattung ihrer Einlagen von regulär bis zu 100.000 Euro haben. Auch die Sicherungssysteme der Sparkassen- und Giroverbände oder des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken können sich künftig als gesetzliche Einlagensicherungssysteme anerkennen lassen. (JZ1)
Quelle: Pressemitteilung Bundesfinanzministerium