Betriebliche Altersversorgung: BaFin konsultiert die Entwürfe zweier Rundschreiben
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) konsultiert die Entwürfe der Rundschreiben „Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (MaGo für EbAV)“ und „Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an die eigene Risikobeurteilung (ERB) von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung“.
Der Entwurf des Rundschreibens MaGo für EbAV richtet sich an alle Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung, die der Aufsicht der BaFin unterliegen. Es soll den EbAV Hinweise zur Auslegung der relevanten geschäftsorganisatorischen Anforderungen nach den §§ 23 ff. i.V.m. §§ 234a ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) geben.
Auch der Entwurf des Rundschreibens zur eigenen Risikobeurteilung (ERB) richtet sich an alle EbAV. Es soll Hinweise zur Auslegung der Vorschriften über die eigene Risikobeurteilung gemäß § 234d VAG, für Pensionsfonds in Verbindung mit § 237 VAG, geben.
Zu beiden Konsultationen nimmt die BaFin Stellungnahmen bis zum 27. September 2020 entgegen. (DFPA/mb1)
Quelle: Verbrauchermeldung BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.