BFW zu Kündigungsmoratorium: "Kabinettsbeschluss zeugt von Augenmaß und Verantwortung"

Aus Sicht von Andreas Ibel, Präsident des BFW Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen zeugt der Kabinettsbeschluss zum Kündigungsmoratorium vom 23. März 2020 von Augenmaß und Verantwortung für Mieter und Vermieter. So könnte gemeinsam gewährleistet werden, dass kein Betroffener seine Wohnung verliert, aber auch die Vermieter nicht in Existenznöte geraten. Das oberste Ziel der mittelständischen Immobilienunternehmen sei es nun, gemeinsam mit betroffenen Mietern individuelle Lösungen bis zur Wirkung der staatlichen Hilfsmaßnahmen zu finden.

Laut der Beschlüsse zum Kündigungsmoratorium müssen Mieter und kleine Gewerbetreibende, die ihre Miete nicht bezahlen können, dem Vermieter ihre Corona-bedingten Einkommensverluste glaubhaft machen. Zudem sollen sich die Betroffenen unverzüglich um die Gewährung der dafür vorhandenen, staatlichen Unterstützung wie das Wohngeld bemühen. Das Kündigungsmoratorium wird laut Gesetzentwurf zunächst auf drei Monate, statt der im ersten Entwurf genannten sechs Monate begrenzt.

„Auf der Grundlage der Kabinettsbeschlüsse können wir den betroffenen Mietern zielgenau zu helfen, ohne das wirtschaftliche Risiko allein auf den Vermieter zu übertragen und eine wirtschaftliche Kettenreaktion auszulösen. Auch den Mieter geben die Beschlüsse die notwendige Orientierung, wie und wo sie bei Einkommensausfällen, die sich auf die Mietzahlung auswirken, vorgehen müssen“, resümierte Ibel. „Der Kabinettsbeschluss bietet mit diesem ersten Schritt gute rechtliche Voraussetzungen für Mieter und Vermieter, die Krise zu schultern. Um die wirtschaftlichen Folgen für die Unternehmen müssen sich jetzt in enger Abstimmung die Bundesministerien für Wirtschaft und Finanzen kümmern!“ (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung BFW

Dem BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. als Spitzenverband der unternehmerischen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft gehören derzeit rund 1.600 Mitglieder und verbundene Unternehmen an.

www.bfw-bund.de

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