BFW zur Grunderwerbsteuer: "Steuer-Wettlauf muss ein Ende haben!"

Die Einnahmen der Länder durch die Grunderwerbsteuer sind 2018 auf einen neuen Rekordwert von 14,1 Milliarden Euro geklettert. Das ist laut Angaben des Bundesfinanzministeriums ein Anstieg von rund sieben Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Seit 2010 haben sich die Einnahmen durch die Grunderwerbsteuer fast verdreifacht. „Während der Mangel an bezahlbarem Wohnraum immer größer wird, treiben die Länder die Wohnkosten immer weiter in die Höhe. Es ist ein Skandal, dass sich die Länder trotz Rekordüberschüsse im Wettlauf um die höchste Grunderwerbsteuer überbieten“, kritisiert Andreas Ibel, Präsident des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnunternehmen (BFW).

Die Grunderwerbsteuer fällt beim Immobilienkauf an und wird seit 2006 durch die einzelnen Bundesländer festgelegt. Seitdem wurde sie von den Ländern insgesamt 27 Mal erhöht. Der herkömmliche Satz von 3,5 Prozent gilt nur noch in Bayern und Sachsen. Aktuell liegt die Grunderwerbsteuer in Hamburg bei 4,5 Prozent und in Baden-Württemberg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz sowie Sachsen-Anhalt bei fünf Prozent. In Berlin und Hessen fallen sechs Prozent an; im Saarland, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und nun auch in Thüringen der Spitzensatz von 6,5 Prozent. Ibel: „Die Zeche zahlen nicht nur die Käufer, sondern auch die Mieter: Höhere Grunderwerbsteuern treiben über den Anstieg der Kaufnebenkosten auch die Mieten in die Höhe.“

Ibel weiter: „Mit dem Steuerwettlauf konterkariert die Politik ihr eigenes Ziel, den Erwerb von Eigentum und somit einer Altersvorsorge zu fördern. Das Baukindergeld wird von vornherein ad absurdum geführt. Denn was der Bund dem Bürger in die linke Tasche steckt, ziehen ihm die Länder wieder aus der rechten Tasche raus.“

Neben der Grunderwerbsteuer müssen Immobilienkäufer Notarkosten von zwei Prozent und Maklergebühren von bis zu 7,14 Prozent zahlen. Bei einem Höchstsatz von 6,5 Prozent fallen damit bis zu 15,6 Prozent Erwerbsnebenkosten an. Bei einem 400.000-Euro-Objekt entspricht diese einer Summe von 62.560 Euro. „Da ist bei der Mittelschicht die Schmerzgrenze erreicht – zumal die Kaufnebenkosten nicht über einen Kredit finanziert werden können“, so Ibel.

Ibel verwies auf die Empfehlung einer Steuerreformkommission aus dem Jahr 1983: Bereits damals hatten die Experten festgestellt, dass ein Grunderwerbsteuersatz von maximal zwei bis drei Prozent gesamtwirtschaftlich vertretbar ist. Ibel resümierte: „Damals wie heute gilt: Die Grunderwerbsteuer muss bundesweit endlich wieder auf ein investitionsfreundliches Niveau gesenkt werden, damit wir mehr bezahlbaren Wohnraum für alle Menschen schaffen können.“

Quelle: Pressemitteilung BFW

Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. ist eine Interessenvertretung der mittelständischen Immobilienwirtschaft mit Sitz in Berlin. Dem 1946 in Hamburg gegründeten Verband gehören derzeit rund 1.600 Mitglieder und verbundene Unternehmen an, die einen Bestand von über 3,1 Millionen Wohnungen und damit mehr als 14 Prozent des gesamten vermieteten Wohnungsbestandes in Deutschland verwalten. (JF1)

www.bfw-bund.de

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