BGH-Urteil zur Provisionsoffenlegung nicht weitreichend genug
Der Berufsverband deutscher Honorarberater (BVDH) hält das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) (Aktenzeichen: XI ZR 147/12), wonach Banken künftig verpflichtet sind, sämtliche Provisionen -auch Innenprovisionen- im Finanzbetrieb gegenüber dem Kunden offenzulegen, zwar für begrüßenswert, aber nicht für ausreichend. Vielmehr könne nur ein umfassendes Provisionsverbot den Anleger umfassend schützen.
Obgleich die Banken bereits seit Jahren nach dem Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet seien, Kunden über Provisionen aufzuklären, belegten die zahlreichen anhängigen Klagen von Kunden gegen ihre Banken, dass es an der Gesetzesanwendung hapere, so Karl Matthäus Schmidt, Vorstandsvorsitzender des BVDH. Aus diesem Grund fordere der BVDH seit Jahren ein komplettes Provisionsverbot. Der Verband begrüßt die Bestrebungen der European Securities and Markets Association (ESMA), Provisionen nur zu erlauben, wenn sie nachweislich dem Wohl der Kunden dienen.
Schmidt: „Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Verbraucherschutz. Jedoch genügt die damit geschaffene Transparenz nicht. Um Anleger umfassend vor Falschberatungen, ausgelöst durch Fehlanreize des Provisionsvertriebs schützen zu können, müssen Provisionen komplett verboten werden.“
Quelle: Pressemitteilung BVDH
Der BVDH wurde im Oktober 2010 von der Quirin Bank und der VDH GmbH Verbund Deutscher Honorarberater gegründet. Er vertritt die Interessen von knapp 1.500 Honorarberatern in Deutschland, die insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro an verwalteten Kundengeldern betreuen. Ziel des Berufsverbands ist es, die Honorarberatung als neutrale Dienstleistung im Finanzsektor zu fördern und zu etablieren. (JZ1)
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