BGH-Urteil zur Zulässigkeit von Bankentgelten am Bankschalter

Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hat sich in seiner Entscheidung vom 18. Juni 2019 (Aktenzeichen: XI ZR 768/17) mit der Frage der Zulässigkeit eines in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarten Entgelts für Barein- und Barauszahlungen am Bankschalter befasst. Laut BGH ist ein solches Entgelt nach den zahlungsdiensterechtlichen Vorgaben grundsätzlich zulässig, jedoch in bestimmten Fällen der Höhe nach begrenzt ist.

Eine abschließende Bewertung dieser Entscheidung ist laut Deutscher Kreditwirtschaft erst möglich, wenn die Entscheidungsgründe des BGH-Urteils veröffentlicht werden. Dies werde entsprechend der Handhabung beim BGH voraussichtlich in einigen Wochen nach der Urteilsverkündung der Fall sein. Wegen noch offener Detailfragen zur Höhe des Entgeltes hat der BGH das Verfahren zur weiteren Überprüfung an das Berufungsgericht zurückverwiesen, so dass auch insoweit der weitere Gang des Verfahrens abzuwarten sei. (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband deutscher Banken

Der Bundesverband deutscher Banken vertritt die Interessen des privaten Kreditgewerbes und vermittelt zwischen den Interessen der privaten Banken, Politik, Verwaltung, Verbraucher und der Wirtschaft.

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