Bitkom kritisiert Gesetzentwurf zum Kleinanlegerschutz

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) ist der Meinung, dass die nahezu unveränderte Übernahme des Gesetzesentwurfes für ein Kleinanlegerschutzgesetz durch die Bundesregierung eine Gefährdung der Finanzierung von Start-ups in Deutschland begründet. Das Gesetz zwinge Start-ups vor Crowdinvesting-Runden zur Erstellung eines Informationsblattes, welches bei der Finanzaufsicht hinterlegt werden müsse. Diese Informationen müssten Investoren auch im Falle einer geringen finanziellen Beteiligung ausdrucken, unterschreiben und per Post oder als Scan an das Start-up oder die Crowdinvesting-Plattform zurückzusenden. Dies schaffe bürokratische Hürden und erschwere die Investorengewinnung.

„Die Bundesregierung konterkariert mit dem Gesetz ihr Ziel, Start-ups künftig besser zu unterstützen. Crowdinvesting ist international erfolgreich und gewinnt auch in Deutschland an Bedeutung. Ein entscheidender Grund ist, dass die Investition einfach mit einem Mausklick möglich ist. Durch das Ausdrucken eines Formulars wird dieser Vorteil vollständig zunichte gemacht“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

Quelle: Pressemitteilung Bitkom

Der Bitkom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. ist eine Interessenvertretung der digitalen Wirtschaft mit Sitz in Berlin. Der Verband vertritt mehr als 2.200 Unternehmen, davon rund 1.400 Direktmitglieder. Zu seinen Mitgliedern zählen 1.000 Mittelständler und mehr als 200 Start-ups. (MLN1)

www.bitkom.org

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