BMWi legt Referentenentwurf zur Berufszulassungsregelung für Immobilienverwalter vor

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einen Referentenentwurf zum Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler vorlegt. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) begrüßt den Entwurf grundsätzlich, weil damit Verbraucherschutz und Qualifikation in der Wohnungsverwaltung erhöht würden. Der DDIV hat sich seit langem für Mindeststandards in der Immobilienverwaltung eingesetzt, da die Anforderungen an die Tätigkeit in den letzten Jahren signifikant gestiegen seien.

Dem Referentenentwurf zufolge müssen künftig Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)-Verwalter einen Sachkundenachweis, ihre Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse sowie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vorlegen, bevor sie eine Gewerbeerlaubnis erhalten. Die Regelung ist ausschließlich für gewerbetreibende Wohnungseigentumsverwalter vorgesehen, Verwalter von Mietwohneinheiten und angestellte WEG-Verwalter fallen nicht darunter.

Der DDIV sieht nach einer ersten Durchsicht konkreten Nachbesserungsbedarf. In den nun folgenden Anhörungen und im parlamentarischen Verfahren werde es unter anderem darum gehen, für die Erweiterung der Versicherungspflicht einzutreten. Zwar sei die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ein zentraler Bestandteil zur Absicherung der Haupt- und Nebenrisiken des Verwalteralltages, der DDIV plädiert allerdings dafür, die Versicherungspflicht auf die Deckung gegen Personen- und Sachschäden auszuweiten und den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung vorzunehmen.

Zugleich fehle im Entwurf eine Erlaubnispflicht für Mietverwalter. Diese seien ebenfalls treuhänderisch tätig und tragen dieselbe wirtschaftlich hohe Verantwortung wie WEG-Verwalter. Aus Verbraucherschutzgründen sollten sie daher die gleichen Qualifikationsnachweise erbringen.

Um die in der Praxis erforderlichen Mindeststandards auch im Hinblick auf aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen wie Energiewende und demografischer Wandel gewährleisten zu können, spricht sich der DDIV zudem für die Einführung einer Weiterbildungspflicht aus. Nur so könne garantiert werden, dass dauerhaft ausreichendes Fachwissen, Qualifikation und Sachkenntnisse in der Wohnungseigentumsverwaltung vorhanden seien. Damit würde auch die Altersvorsorge von Millionen Bundesbürgern dauerhaft besser geschützt.

Quelle: Pressemitteilung DDIV

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e. V. (DDIV) ist der Berufsverband der treuhänderisch tätigen Immobilienverwalter in Deutschland. Gemeinsam mit seinen zehn Landesverbänden spricht der Spitzenverband für über 1.800 Mitgliedsunternehmen. Diese verwalten rund 3,8 Millionen Wohnungen mit einem Wert von 450 Milliarden Euro, darunter 2,5 Millionen Eigentumswohnungen. (JF1)

www.ddiv.de

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