Börse Stuttgart nimmt Stellung zum Referentenentwurf zur Einführung von elektronischen Wertpapieren
In einer Stellungnahme begrüßt die Börse Stuttgart grundsätzlich den Referentenentwurf zur „Einführung von elektronischen Wertpapieren“. Allerdings sind aus Sicht der Börse Stuttgart Korrekturen und Präzisierungen unabdingbar.
Das Bundesschuldenwesengesetz für Inhaberschuldverschreibungen weiterzuentwickeln, ist laut der Börse Stuttgart ein erster Schritt hin zu elektronischen Wertpapieren. Der Schritt, Privatanlegern den Erwerb und Handel der neuen Produkte zu ermöglichen, sei eine wichtige und richtungsweisende Entscheidung. Denn ein Ausschluss der Privatanleger wäre eine ungerechtfertigte Besserstellung institutioneller Investoren. Zudem erfülle die neu eingeführte Rolle eines „Registerführers“ eine wichtige Schnittstellenfunktion zwischen digitaler und realer Welt.
Allerdings müsse die Sicherstellung eines liquiden börslichen Sekundärmarktes im Gesetz erheblich stärker in den Fokus gerückt werden, so die Meinung der Börse Stuttgart. In seiner jetzigen Form befördere der Referentenentwurf den Graumarkt und konterkariere somit den Anlegerschutz. Gleichzeitig würden bestehende Monopolstrukturen gestärkt und innovative Technologien in ihrer Fortentwicklung gehemmt. Auch sollte die dematerialisierte Begebung nicht nur für Inhaberschuldverschreibungen, sondern auch für Aktien, Fondsanteile und andere Vermögenswerte zügig ermöglicht werden. (DPFA/JF1)
Quelle: Stellungnahme Börse Stuttgart
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