Brandenburg will breiteren Anwendungsbereich für Mietpreisbremse

Das Land Brandenburg wird in die Beratungen des Rechtsausschusses des Bundesrats zur geplanten Mietpreisbremse am 22. Oktober 2014 Änderungsanträge für eine Ausweitung des Anwendungsbereichs einbringen. Dies teilte das Brandenburgische Justizministerium am 21. Oktober 2014 mit.

Der Regierungsentwurf zur Mietpreisbremse sieht vor, dass bei Neuvermietungen die Miete nur noch höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Ausgenommen von den Regelungen werden Neubauten und die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung. Die Mietpreisbremse ist dabei nur als vorübergehendes Instrument ausgelegt. Sie wirkt nur in Gebieten, die in einer Landesverordnung für höchstens fünf Jahre festgelegt worden sind. Eine Verlängerung ist nicht vorgesehen.

„Um den Mietanstieg nachhaltig eindämmen zu können, müssen auch Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen in den Anwendungsbereich der Mietpreisbremse einbezogen werden. Ansonsten könnten die Mieten in diesem Bereich nicht nur ungebremst steigen, sie würden sich darüber hinaus auch noch preistreibend auf die ortsübliche Vergleichsmiete auswirken, wodurch die Preisdämpfung auf dem gesamtem Wohnungsmarkt geringer ausfallen würde“, argumentierte der Brandenburgische Justizminister Helmuth Markov. Da zudem davon auszugehen sei, dass eine Mietpreisbegrenzung für die Dauer von lediglich fünf Jahren nicht ausreicht, um eine konkret spürbare Entspannung auf den Wohnungsmärkten herbeizuführen, müsse den Landesregierungen die Option eingeräumt werden, die Geltung der Mietpreisbremse zu verlängern. (JZ1)

Quelle: Pressemitteilung  Ministerium der Justiz Land Brandenburg

www.mdj.brandenburg.de

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