Breite Kritik an Heizungsplänen – Klimarisiken rücken stärker in den Fokus

Das von der Bundesregierung vorgelegte Eckpunktepapier zur Reform des Gebäude-Energiegesetzes stößt in Wissenschaft und bei Fachleuten auf breite Kritik. Insbesondere die geplante Abkehr von der 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen sorgt für Diskussionen.

Kern des Reformvorschlags ist der Wegfall der bisherigen Regel, wonach neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Stattdessen soll eine Quote für sogenanntes Grün­gas oder Grünöl eingeführt werden, die den Weiterbetrieb von Gas- und Ölheizungen mit wachsendem Anteil klimafreundlicher Brennstoffe ermöglichen würde. Kritiker bezweifeln jedoch, dass entsprechende Kraftstoffe in absehbarer Zeit ausreichend verfügbar sein werden. Auch die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer äußerte sich skeptisch. Denn parallel verschärfen neue Emissionsdaten, juristische Vorgaben und wachsende Natur- und Klimarisiken den Handlungsdruck für Politik und Finanzwirtschaft.

Aus Sicht von Finanzinstituten ist die Wärmewende zugleich Transformations- und Kreditrisiko. Verlässliche politische Rahmenbedingungen gelten als Voraussetzung für Investitionen und innovative Finanzierungsmodelle. Unsicherheit könne dagegen Investitionsentscheidungen erschweren und Risiken in Kreditportfolios erhöhen.

Das Umweltbundesamt betont unterdessen die ökonomischen Vorteile ambitionierter Klimapolitik. Jede vermiedene Tonne CO₂ spare erhebliche Folgekosten durch Klimaschäden und Anpassungsmaßnahmen. Diese Argumentation gewinne angesichts neuer Daten an Bedeutung: Nach Angaben der Initiative Climate TRACE erreichten die weltweiten Treibhausgasemissionen 2025 einen neuen Höchststand. Immerhin habe sich das Wachstum verlangsamt – von durchschnittlich 1,1 Prozent pro Jahr zwischen 2015 und 2023 auf zuletzt 0,5 Prozent.

Rechtlichen Nachdruck erhielt die Klimapolitik zudem durch das Urteil des Bundesverwaltungsgericht, das die Bundesregierung zu Nachbesserungen verpflichtet. Bis zum 25. März muss ein neues Klimaschutzprogramm mit Zielen bis 2040 vorgelegt werden.

Neben dem Klimawandel rückt auch der Verlust der biologischen Vielfalt stärker in den Fokus. Der Weltbiodiversitätsrat IPBES warnt vor erheblichen ökonomischen Risiken durch Naturdegradation. Das Feri Institut verweist zudem auf das Risiko der „Uninsurability“: Wenn physische Klimarisiken nicht mehr kalkulierbar seien, drohten steigende Prämien oder gar Nicht-Versicherbarkeit ganzer Regionen.

Für den Verein für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten (VfU) wird 2026 damit zum Jahr einer integrierten Risiko- und Transformationsperspektive. Themen wie Transitionsfinanzierung, physische Klimarisiken, Biodiversität und soziale Aspekte müssten gemeinsam betrachtet werden, um langfristige Planungssicherheit und wirtschaftliche Tragfähigkeit zu gewährleisten. (DFPA/abg)

Der VfU ist eine Plattform für Sustainability Finance Professionals aus allen Zweigen der Finanzwirtschaft, die in ihrer Organisation die Aufgabe haben, die Nachhaltigkeit im Rahmen der nachhaltigen Unternehmensführung zu planen, zu steuern, zu kontrollieren und zu kommunizieren. Der Verein sieht seine Ausgabe darin, zur Entwicklung und Verbreitung von berufspraktischen Skills für Sustainable Finance Professionals durch Bereitstellung von Informationen und Ressourcen, Webinaren und Trainings, Tools, Experten sowie organisiertem und informellem Austausch unter Kollegen beizutragen.

https://vfu.de

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Recht

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) informiert, dass ...

Gestern (4. März 2026) tagte der Finanzausschuss des Bundestages zur Reform der ...

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